Bedingungen: Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation
Damit können Fachkräfte in allen Berufen, zu denen sie ihre Qualifikation befähigt, arbeiten.
keine Beschränkung mehr auf die Engpassbetrachtung und auch auf die Vorrangprüfung wird bei Fachkräften im Grundsatz verzichtet
Für Fachkräfte mit Berufsausbildung wird die Möglichkeit zur befristeten Einreise zur Arbeitsplatzsuche analog zur Regelung für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung geschaffen und für fünf Jahre befristet erprobt.
Zudem wird der Aufenthalt zu ergänzenden Qualifizierungsmaßnahmen für Drittstaatsangehörige mit im Ausland abgeschlossenener Berufsbildung im Rahmen der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erweitert und attraktiver gestaltet und unter Einbindungder Bundesagentur für Arbeit eine begrenzte Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen die Anerkennung erst in Deutschland durchzuführen.