Liebe Flüchtlingshelfer, heute benötige ich mal eure Hilfe und Erfahrungen zum Thema „Können Flüchtlingshelfer ihre ehrenamtliche Tätigkeit absetzen?“
„Flüchtlingshilfe absetzen (red). Kleider sortieren, Hilfe bei Behördengängen oder Sprachunterricht geben. Tau- sende Menschen engagieren sich ehrenamtlich für Flüchtlinge. Und wer ehrenamtliche Arbeit im Zeitraum vom 1. August 2015 bis 31. Dezember 2016 nachweist, kann den finanziellen Gegenwert steuerlich geltend machen. Das teilt die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz mit. „ Quelle: Mainzer Allgemeine Zeitung vom 9. November 2016
Hier ein Auszug aus einer Mail eines Helfers, der dies bereits für 2015 gemacht hat: „Ich schreibe der Gemeinde zum Ende des Jahres eine Rechnung, in der ich meine Deutsch-Unterrichtsstunden mit Datum genau aufliste und je 15 Euro pro Stunde ansetze. Wichtig ist jetzt der Satz: Ausdrücklich verzichte ich auf die Auszahlung des Betrages und bitte lediglich um eine entsprechende Spendenbescheinigung. Das waren 2015: 102 Stunden x 15 Euro = 1530,- Euro. Eine Spendenbescheinigung also von 1530,- Euro.“
Nun meine Bitte: Bitte teilt mit uns hier im Forum – oder auch direkt an mich per Mail ( un@nackenheimer.community ) mit ob ihr schon von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht habt und welche Erfahrungen ihr dabei gesammelt habt.
Ich bin für jede Rückmeldung dankbar, da ich gerne einen Leitfaden hierzu entwickeln möchte. Dementsprechend bin ich auch an Mustervereinbarungen usw. interessiert.
Peter Stey für United Nackenheim - Nackenheimer Runder Tisch für Asylbegehrende/Flüchtlinge