Jeder Dritte in Deutschland hat ein Ehrenamt - die Bürger engagieren sich in Sportvereinen, in kulturellen oder sozialen Einrichtungen, in der Flüchtlingshilfe. Nicht, um Geld zu verdienen, sondern aus Freude an der Arbeit. Ohne die freiwilligen Helfer würde vieles nicht laufen. Darum hat die Politik Anreize geschaffen. Einer davon ist der Ehrenamtsfreibetrag, auch Ehrenamtspauschale genannt: Seit 2013 dürfen Ehrenamtliche für ihre freiwillige Mitarbeit 720 Euro im Jahr als Aufwandspauschale annehmen, ohne dass Sozialabgaben oder Steuern fällig werden.
Wenn Sie als ehrenamtlicher Mitarbeiter kein Geld von Ihrer Organisation annehmen möchten, können Sie die ausgezahlte Aufwandspauschale direkt als Rückspende zurückgeben. Der Verein, für den Sie tätig sind, gibt Ihnen dafür eine Spendenbescheinigung, die Sie auf Seite 2 des Mantelbogens Ihrer Einkommensteuererklärung in den Zeilen 49 bis 56 steuermindernd geltend machen können. So bekommen Sie zumindest einen Teil der Aufwandspauschale als gesparte Steuern zurück. Achtung: Dafür brauchen Sie eine schriftliche Vereinbarung, aus der hervorgeht, dass Sie tatsächlich Anspruch auf Ersatz Ihrer Aufwendungen haben, auf den Sie förmlich verzichten. Nachträglich ausgestellte Bescheinigungen erkennen die Finanzämter in der Regel nicht an.