Die Vorgabe der Bundesregierung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), bis zum Wahljahr 2017 mehr als eine halbe Million anhängiger Asylanträge abzuarbeiten, hat zu einer fehlerträchtigen Entscheidungshektik geführt.
Die hohen Asylantragszahlen seit 2015 und die Verdreifachung der Mitarbeitenden des BAMF sowie eine neue Struktur der Entscheidungsfindung – systematische Trennung von Anhörung und Entscheidung – haben in zum Teil drastischer Weise zusätzlich zu Qualitätseinbußen geführt, die zulasten von Flüchtlingen gehen. Aufgrund des großen Umfangs der Probleme wird nur ein Teil der Betroffenen die Möglichkeit haben, eine Korrektur der Entscheidung durch die Gerichte zu erhalten.