Hier eine hilfreiche Übersicht über die Zugänge zu den unterschiedlichen Förderinstrumenten der Bundesagentur für Arbeit für Asylsuchende und Geduldete, übersichtlich auf fünf Folien und von der BA selbst herausgegeben.
Wichtig ist erneut der Hinweis: Für sämtliche Asylsuchenden und Geduldeten besteht Zugang zum Beispiel zu Maßnahmen nach § 45 SGB III (z. B. PerJuF), zum Vermittlungsbudget, zur Einstiegsqualifizierung (EQ), sobald ein theoretischer Arbeitsmarktzugang besteht. Es gibt hierfür keine Einschränkung auf Menschen mit der berüchtigten „guten Bleibeperspektive“, auch Menschen aus den so genannten sicheren Herkunftsstaaten können gefördert werden, wenn sie vor dem 1. September 2015 einen Asylantrag gestellt haben bzw. eingereist sind.
Menschen aus Syrien, Irak, Eritrea und Iran können jedoch im Rahmen des Vermittlungsbudgets und § 45-Maßnahmen /zusätzlich /schon ab dem ersten Tag der Einreise und auch in der Landeseinrichtung gefördert werden, während die anderen warten müssen, bis sie drei Monate hier sind /und /nicht mehr in einer Landeseinrichtung leben müssen.