Der aktuelle FIB-Infobrief zur 15. BayIfSMV (Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung)des Bayerischen Innenministeriums beinhaltet folgende Punkte:Vorgaben für die BeratungstätigkeitMaskenpflicht2G, 2G plus, 3G und 3G plusKontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und NichtgeneseneKontaktdatenerfassungZugang zu den Unterkünften Der Zugang ist wie bisher mit den bisherigen dort geltenden Hygienekonzepten inkl. Abstandsgebot und Maskenpflicht möglich. Eine Kontaktdatenerfassung generell ist nicht mehr erforderlich. VeranstaltungenRegionaler Hotspot-LockdownMitwirkung an den Impfkampagnen in den Asylunterkünften Förderrechtliche HinweiseZur weiteren Information: Hinweise zu Integrations- und Berufssprachkursen und Integrationsangeboten und -projekten
Christine T
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