das Bayerische Landessozialgericht hat am 29.04.2021 eine Berufung der Stadt Straubing gegen ein Urteil des Sozialgerichtes Landshut vom 14.10.2020 zurückgewiesen. Das LSG folgt der Ansicht des SG Landshut, dass höhere Leistungen in Höhe von 100 %, also Regelbedarfsstufe 1, zu gewähren sind.
In der Anlage erhalten Sie dazu einen Update-Newsletter von Rechtsanwalt Schank zur Information über die weitere Vorgehensweise. Außerdem übersenden wir das LSG-Urteil - das ist recht lang und teilweise sehr kompliziert - die maßgeblichen Ausführungen finden sich in der Begründung ab Seite 20.