Viele Geflüchtete, die 2015 oder 2016 in Deutschland ankamen und auf der Grundlage eines Fragebogens („Schriftverfahren“) einen Schutzstatus erhielten, werden derzeit vom BAMF zu Gesprächen eingeladen. Geflüchtete sollten sich vor einem solchen Gespräch dringend von einer unabhängigen Beratungsstelle beraten lassen.
Derzeit führt das BAMF verstärkt Überprüfungen durch, die Menschen betreffen, die bereits einen Schutzstatus erhalten haben. Dies betrifft zur Zeit vor allem Menschen, die 2015 und 2016 keine mündliche Anhörung im Asylverfahren durchlaufen haben, sondern stattdessen mit Hilfe eines Fragebogens vom BAMF befragt wurden und daraufhin einen Schutzstatus erhielten. Bei den Gesprächen, zu denen derzeit viele Schutzberechtigte eingeladen werden, soll nun faktisch die mündliche Asylanhörung nachgeholt werden.
Warum ist das Gespräch so wichtig?
Die Anhörung ist das wichtigste Element im Asylverfahren. Es ist wichtig, dass sich Asylsuchende gut auf die Anhörung vorbereiten. Eine Beratung wird hierzu dringend empfohlen – vor allem, damit Asylsuchende wissen, welche Informationen aus asylrechtlicher Sicht relevant sind. (Mehr Informationen zur Anhörung)
Dasselbe gilt nun auch für die nachträglich anberaumten Anhörungsgespräche. Auf der Grundlage dieser Gespräche wird das BAMF prüfen, ob es ein sogenanntes Widerrufsverfahren einleitet. Im Widerrufsverfahren wird dann geprüft, ob der Schutzstatus aus Sicht des Bundesamts zurecht erteilt wurde und ob die Gründe für den erteilten Schutzstatus heute noch bestehen. Verläuft die Prüfung negativ, kann das BAMF den Schutzstatus widerrufen. Verläuft die Prüfung positiv, bleibt der Schutzstatus erhalten.