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Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten tritt in Kraft
Das "Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten" ist heute im Bundesgesetzblatt erschienen und tritt damit am 16. März 2018 in Kraft.
In den Koalitionsverhandlungen hatten sich CDU/CSU und SPD auf die Neuregelung verständigt, mit der die umstrittene Aussetzung des Familiennachzugs bis zum 31. Juli 2018 verlängert wird. Das neue Gesetz enthält darüber hinaus eine Absichtserklärung, wonach ab dem 1. August 2018 aus humanitären Gründen Aufenthaltserlaubnisse zum Zweck des Familiennachzugs erteilt werden können, "bis die Anzahl der nach dieser Vorschrift erteilten Aufenthaltserlaubnisse die Höhe von monatlich 1000 erreicht hat". Unklar bleibt, welche humanitären oder sonstigen Kriterien für die Aufnahme in dieses monatliche Kontingent gelten sollen.