Flüchtlinge sind hoch motiviert und wollen arbeiten. Für Unternehmen, die Geflüchtete einstellen, stellt der Staat zahlreiche Fördermöglichkeiten bereit. Sie reichen vom Sprachkurs bis zum Eingliederungszuschuss.
Rund 465.000 Geflüchtete wurden im März 2017 von Jobcentern und Arbeitsagentur als arbeitssuchend betreut. Ein Großteil von ihnen ist jünger als 35 Jahre – potenzielle Arbeitnehmer, die auf dem Arbeitsmarkt gebraucht werden. Fast jeder zehnte Betrieb hat 2016 Geflüchteten einen Praktikumsplatz oder eine Ausbildung angeboten. Die Geflüchteten sind hoch motiviert und wollen arbeiten.
Anerkannte Flüchtlinge können direkt in den Arbeitsmarkt einsteigen. Für Asylbewerber und Geduldete dürfen grundsätzlich drei Monate nicht arbeiten. Danach besteht ein beschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt. Konkret heißt das, dass vor Antritt der Beschäftigung die Ausländerbehörde die Beschäftigung erlauben muss.
Für die Erlaubnis ist grundsätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Diese wird von der Ausländerbehörde in einem behördeninternen Verfahren eingeholt. Die Ausländerbehörden entscheiden im Einzelfall. Die Arbeitserlaubnis ist der erste Schritt.
In diesem Artikel werden die Fördermöglichkeiten im Überblick dargestellt.