Kann mir jemand bei dieser Problematik weiterhelfen: Ein geflüchteter Facharzt ist in Deutschland als Flüchtling anerkannt und hat auch das Recht bekommen, seine Frau und die minderjährigen Kinder nachziehen zu lassen. Unter welchen Voraussetzungen wäre der Familiennachzug nach Deutschland möglich, wenn der Facharzt überwiegend im Ausland (EU-Staat wie Österreich oder arabisches Land wie Katar) arbeiten würde?