In letzter Zeit kam es vermehrt zu Fällen in denen Personen, die Asylsuchende zu ihrer Anhörung begleiten wollten, vom BAMF zurückgewiesen wurden. In diesem Zusammenhang hat der Flüchtlingsrat Niedersachsen eine Argumentationshilfe zu der Frage veröffentlicht, ob Asylsuchende bei ihrer Anhörung beim BAMF ein Recht auf Begleitung durch eine Vertrauensperson haben. Das BMI bestätigt, dass Beistände bei Anhörungen ein Anwesenheits- und Fragerecht haben. Die Diakonie Hessen stellt einen Musterbrief zur Anmeldung von Beiständen zur Verfügung.