Die seit Anfang 2016 geänderte Praxis des BAMF Asylsuchenden aus Syrien lediglich subsidiären Schutz anstatt Flüchtlingsschutz zuzusprechen, führt weiterhin zu zahlreichen Klagen von Betroffenen. Sämtliche der bisher vorliegenden Verwaltungsgerichtsentscheidungen fallen für Betroffene positiv aus. Das BAMF hat dagegen inzwischen zwei obergerichtliche Entscheidungen erwirken können.
VG Trier: Eindrucksvolles Urteil zum Flüchtlingsschutz für Syrer*innen - 26. Oktober 2016
Das Verwaltungsgericht Trier hat erneut in einem Verfahren syrischen Asylsuchenden den Flüchtlingsschutz zuerkannt und den Bescheid des BAMF für rechtswidrig befunden. Beeindruckend ist der argumentative Tiefgang des Urteils und die Fülle von Quellenmaterial, das für vergleichbare Klagen genutzt werden kann.