Banken dürfen künftig niemandem mehr verwehren, ein Konto zu eröffnen. Auch Wohnungslose, Asylsuchende und Personen ohne Aufenthaltsstatus, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden dürfen (sogenannte Geduldete), haben Anspruch darauf. Allerdings muss der Kunde geschäftsfähig sein, also mindestens 18 Jahre alt sein.
Die Diakonie Deutschland hat die wichtigsten Informationen zum Basiskonto auf einer Webseite zusammengestellt (inkl. einer Checkliste in deutscher, arabischer und englischer Sprache).