Statt des Flüchtlingsstatus erhalten viele syrische AsylantragstellerInnen derzeit nur noch subsidiären Schutz. Dieser Schutzstatus ist weniger umfassend und schließt die Geflüchteten für die Dauer von zwei Jahren vom Familiennachzug aus. Daher ist es in vielen Fällen sinnvoll, gegen einen solchen Bescheid Klage einzureichen. Was man beachten muss, ist auf dem folgenden Merkblatt aufgelistet.
Was wer erhält und wie es die Menschen womöglich einschränkt, hat die Flüchtlingsinitiative Kaarst e. V. verständlich und aktuell zusammengefasst. Dort wird auch erklärt, ob und wie der Familiennachzug nach Deutschland vor allem für syrische Famlienangehörige funktioniert