Aus der Veröffentlichung: Nachfolgend veröffentlichen wir eine Darstellung der bereinigten Schutzquoten für ausgewählte Herkunftsländer von Flüchtlingen auf der Grundlage der Entscheidungen des BAMF für das Gesamtjahr 2015 (Quellen: BAMF, Bundestagsdrucksache 18/7625 + eigene Berechnung). Im Unterschied zu den regelmäßigen statistischen Veröffentlichungen von BAMF und BMI werden bei der Berechnung der bereinigten Schutzquote nur die inhaltlichen Entscheidungen berücksichtigt. Asylanträge, die aus unterschiedlichsten Gründen zurückgenommen werden, sowie Entscheidungen im Dublin-Verfahren, bei denen keine inhaltliche Prüfung des Asylantrags erfolgt, sondern lediglich die Zuständigkeit eines anderen Dublin-Staates festgestellt wird, werden entsprechen herausgerechnet.