30. Infobrief vom 3. März 2022 f 1. Welchen Rechtsstatus haben aus der Ukraine Geflüchtete? Richtlinie zum vorübergehenden Schutz (oftmals auch sog. Massenzustrom-Richtlinie) der EU. § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ein zunächst auf ein Jahr befristetes Aufenthaltsrecht erteilt werden (mit Verlängerungsmöglichkeiten auf max. 3 Jahre). - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu beziehen. - Insbesondere sind sie berechtigt in Asylunterkünften zu wohnen, aber nicht verpflichtet - Beschäftigung von der Ausländerbehörde im Wege des Ermessens erlaubt werden. Es ist vorgesehen, hiervon großzügig Gebrauch zu machen. Auch eine selbstständige Tätigkeit ist möglich. - nicht erforderlich, einen Asylantrag zu stellen. 2. Welche Unterstützung erfahren die Geflüchteten aus der Ukraine?
3. Wie ist das Verfahren ausgestaltet? Registrierungsmöglichkeit wenden: ANKER und Ankunftszentrum in München
Christine T
hat folgende Dateien an diesen Beitrag angehängt