Guten Tag ich habe eine Ukrainerin bei mir aufgenommen. Sie ist vom Krieg geflüchtet. Sie hat sich registriert und hat jetzt einen Antrag Auf AsylbLG bekommen nach Paragraph 3. Sie kriegt ja auch eine Arbeitserlaubnis. Meine Frage wenn Sie Leistungen beansprucht laut AsylbLG, kann sie auch gezwungen werden arbeiten zu gehen oder nicht?