die Neuregelung der Gebühren für die Inanspruchnahme einer staatlichen Einrichtung ist jetzt veröffentlicht. Sie gilt rückwirkend zum 1. September 2016.Die monatliche Benutzungsgebühr je volljähriger Person für die Inanspruchnahme einer staatlichen Einrichtung gemäß §§ 4 und 5 einschließlich Heizung, Haushaltsenergie und sonstiger Betriebskosten sieht wie folgt aus:
abgeschlossene Wohneinheiten
147,00 €
Einzelzimmer
139,00 €
Mehrbettzimmer bis zu vier Betten
79,00 €
Mehrbettzimmer ab fünf Betten und sonstige Unterkünfte
65,00 €
Einige wichtige Informationen hierzu:
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zahlen keine Gebühren. - Anerkannte Geflüchtete haben wie bisher Anspruch auf Leistungen durch Jobcenter (SGB II) oder Sozialamt (SGB XII Sozialhilfe). Der Antrag auf Leistungen muss im laufenden Monat an Jobcenter oder Sozialamt formlos gestellt werden. - Wie bisher ist auf Antrag die Stundung oder Ratenzahlung möglich (Hotline der ZGast 0800 5099 888).
Wie die Rückzahlungen erfolgen, ist noch nicht klar.
Verband der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer*innen Bayern unserVETO Vorsitzende: Bettina Riep, Dr. Joachim Jacob WEB-Seite: http://unserveto-bayern.de/