Asyl- und Flüchtlingshilfe
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23. Infobrief aus dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration
im Anhang finden Sie den 23. Infobrief aus dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration für alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen im Bereich Asyl und Migration vom 19.10.2021. Wir bitten Sie wieder um Weiterleitung an die Beratungsstellen und Ehrenamtlichen vor Ort.
Folgendes wird geregelt: Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) in Bezug auf den Zugang für haupt- und ehrenamtlich Tätige zu Asylunterkünften und ÜbergangswohnheimenÄnderungen der Corona-Testverordnung (TestV) ab 11. Oktober 2021 Ausnahmen:Unter ZwölfjährigeMedizinische KontraindikationenBis 31. DezemberTeilnahme an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen CoronavirusPersonen in Quarantäne aufgrund nachgewiesener Infektion Konkret für:Bewohnerinnen und Bewohner von UnterkünftenBesucher (einschließlich EhrenamtlicherÄnderungen der BayIfSMV in Bezug auf die KontaktdatenerfassungRegelungen für Integrations- und Berufssprachkurse sowie weitere Integrationsangebote und -projekteAktualisierte Empfehkung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zum Covid 19-Impftsoff von Johnson & JohnsonBundesprogramm „Integrationskurs mit Kind – Bausteine für die Zukunft“WLAN in UnterkünftenUmsetzung der Ausbildungsduldung nach § 60c Aufenthaltsgesetz (3+2-Regelung in Bayern)
Christine T
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