Asyl- und Flüchtlingshilfe (Forum wird bald gelöscht)
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Informationen Landkreis Dachau
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Kinderfreizeitbonus 150 Euro: ohne Antrag für Sozialleistungsbezieher August 2021
Der Kinderfreizeitbonus wurde im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ als weitere finanzielle Hilfe für bedürftige Familien beschlossen.
Die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro sollen minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien und Familien mit kleinen Einkommen erhalten, um insbesondere Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können. Die Einmalzahlung wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.
Es gibt ihn für Kinder und Jugendliche, die … am 1. August 2021 noch nicht 18 Jahre alt sind und für die Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung bezogen wird
Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein Wohngeld (gegebenenfalls parallel zu KiZ) Sozialhilfe nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (gegebenenfalls parallel zu KiZ) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Leistungen im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Formloser Antrag muss gestellt werden für Familien, die [/style]ausschließlich Wohngeld oder Hilfen zum Lebensunterhalt[/b]erhalten (und nicht gleichzeitig Kinderzuschlag beziehen).[/style][/li]