Asyl- und Flüchtlingshilfe (Forum wird bald gelöscht)
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Informationen Landkreis Dachau
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Unterkunftsgebühren: Unwirksamkeit der Gebührenregelung des § 23 DVAsyl
weitere Infos folgen! Erste Einschätzung und Empfehlung RA Schank (weitergegeben vom Caritasverband): Der Verwaltungsgerichtshof hat die Gebührenregelung für die Unterbringung in den staatlichen Unterkünften erneut für unwirksam erklärt.Wir gehen davon aus, daß die Staatsregierung diese Entscheidung akzeptieren wird, weil sie an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lässt.Dann besteht (jedenfalls ab Rechtskraft der Entscheidung) hinsichtlich der noch nicht bezahlten Kostenfestsetzungsbescheide ein Vollstreckungshindernis. Das bedeutet, daß niemand mehr Zahlungen auf die Kostenfestsetzungsbescheide leisten muss (und damit auch nicht die Jobcenter für die Betroffenen).Allen Betroffenen ist daher zu raten, keine Zahlungen mehr zu leisten und ggf. vereinbarte Ratenzahlungen einzustellen.Die Gebührenabrechnungsstelle wird voraussichtlich bis auf Weiteres keine Gebührenbescheide mehr erstellen.Ob und wann die Staatsregierung eine Neuregelung plant, ist nicht absehbar.
Schreiben des Bayerischen Staatsministerium des Innern, Sport und Integration vom 27.4.2021 an alle Jobcenter in Bayern wir müssen Sie darüber in Kenntnis setzen, dass der BayVGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahren die Gebührenregelung des § 23 DVAsyl mit Beschluss vom 14.04.2021, 12 N 20.2529, für unwirksam erklärt hat. Deshalb bitten wir Sie –in Abstimmung mit dem StMAS –, zur Vermeidung rechtsgrundloser Zahlungen ab sofort die Benutzungsgebühren der DVAsyl im Rahmen der KdU nicht mehr zu übernehmen und zu bezahlen.