Asyl- und Flüchtlingshilfe (Forum wird bald gelöscht)
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Informationen Landkreis Dachau
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10. Infobrief 02.12.2020 Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
die allgemein geltenden Kontaktbeschränkungen gelten auch für die Bewohner der Asyl-Unterkünfte. Zugang u.a. von Ehrenamtlichen zu Asylunterkünften. Ab jetzt wird hier unterschieden zwischen Gemeinschaftsunterkünften, die in Landkreisen stehen mit einem Inzidenzwert von unter und über 300. In Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz von bis zu 300 bleibt es bei den bisherigen Regelungen (dies betrifft aktuell auch den Landkreis Dachau):Zutritt ist gestattet unter Einhaltung der Abstandsregeln und Beachtung der Maskenpflicht.Kontakte innerhalb der Unterkunft müssen von den Ehrenamtlichen selbstständig dokumentiert werden. In Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 300 werden weitergehende Anordnungen und verschärfte Zutrittsregelungen durch die Regierung von Oberbayern und das Landratsamt getroffen. Integrationskurse als außerschulische Bildung dürfen nur noch in digitaler Form stattfinden. Berufssprachkurse als berufliche Bildung dürfen unter Einhaltung eines Schutz- und Hygienekonzepts weiterhin in Präsenz stattfinden.Der Kurs „Leben in Bayern“ darf ebenfalls nicht mehr in Präsenz stattfinden.
Bei Fragen dazu oder allgemeiner Art könenn Sie sich gern an die Ehrenamtskoordinatorinnen der Caritas Dachau (08131 298 1956) oder an den Integrationslotsen im Landratsamt Dachau (08131 74 1875) wenden. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Bleiben Sie gesund!
Christine T
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