Der Flüchtlingsrat Berlin e.V. hat eine sehr umfassende Zusammenfassung zum Kinderbonus erstellt.Insbesondere sind auch die Besonderheiten für Geflüchtete beschrieben. Es erfolgt keine Anrechnung auf Leistungen nach SGBII (Jobcenter), SBXII und AsylbLG Für den Kinderbonus muss Kindergeld beantragt werden. Dazu wird auch die Steueridentifikationsnummer (IdNr) beim Antrag bei der Familienkasse benötigt. Den Erhalt bzw Neuanforderung der IdNr ist ebenfalls in diesem Schreiben aufgeführt.