Liebe alle, ich habe nun aus zwei bayerischen Landkreisen gehört, dass an Schüler*innen, die Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, die Pauschalen für den persönlichen Schulbedarf (100,-- € zu Beginn des ersten Schulhalbjahres, 50,-- € zur Beginn des zweiten Schulhalbjahres) nicht ausgezahlt werden. Die Sozialämter verlangen hier rechtswidrig Belege, obwohl es sich um Pauschalen handelt. Wir gehen davon aus, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt und die Pauschalen oft nicht bezahlt werden. Deshalb erhalten Sie in der Anlage unseren neuesten Newsletter mit Tipps zur weiteren Vorgehensweise.
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