Asyl- und Flüchtlingshilfe (Forum wird bald gelöscht)
»
»
Informationen Landkreis Dachau
»
Rücküberstellung - aktuelle Informationen über Italien - Raphaelswerk
Rücküberstellung in ein anderes EU-Land Zumindest nicht ohne Information: Eine Handreichung für Beraterinnen und Berater von Geflüchteten gibt erste Orientierung, wenn eine Rücküberstellung in ein anderes EU-Land bevorsteht.
Geflüchtete können aufgrund der Dublin-Verordnung in das zuständige EU-Land (meist das Ersteinreiseland) überstellt werden, damit dort das Asylverfahren durchgeführt wird. Bereits in einem anderen EU-Land anerkannte Flüchtlinge werden aufgrund der Drittstaatenregelung dorthin abgeschoben, weil ihr Asylantrag in Deutschland nicht zulässig ist.Menschen, die in ein anderes EU-Land rücküberstellt werden, sollen nicht ohne jegliche Information gelassen werden.