Das Bayerische Innenministerium hat den 3. Infobrief vom 20. April 2020 für alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen sowie Projektträgern in den Bereichen Asyl und Integration herausgegeben. Dort wird u.a. nochmals auf die Möglichkeiten von Ehrenamtlichen Flüchtlingshelfern*innen, die Asylunterkünfte zu betreten, eingegangen: http://unserveto-bayern.de/documents/Corona/3.%20Infobrief%20vom%2020.%20April%202020.pdf