#1 | zu Asylverfahren
15.10.2015 17:45 (zuletzt bearbeitet: 10.01.2016 13:56)
GSteigleder
(
gelöscht
)
wie unmenschlich lange sowas dauern kann:
VG Osnabrück: 16 Monate Wartezeit auf Asylentscheidung unzumutbar
Wie lange müssen Flüchtlinge auf eine Entscheidung über ihren Asylantrag warten? Eine gerichtliche Grundsatzentscheidung in dieser Frage gibt es noch nicht. Das Verwaltungsgericht Osnabrück befand nun am 14.10.2015 im Fall eines Somaliers: 16 Monate Wartezeit sind mehr als genug. Das Gericht gab dem Bundesamt für Migration jetzt drei Monate Zeit, über den Asylantrag zu entscheiden. Den Antrag, dass das Verwaltungsgericht anstelle des Bundesamtes über den Asylantrag entscheiden soll, lehnte die Kammer allerdings ab (Az.: 5 A 390/15, nicht rechtskräftig).
Bundestag verabschiedet umstrittenes Asyl-Gesetzespaket; trotz scharfer Kritik aus der Opposition und von Menschenrechtsorganisationen hat der Bundestag umfangreiche Verschärfungen im Asylrecht verabschiedet. Mit dem Gesetzespaket ist unter anderem vorgesehen, drei weitere Balkan-Länder - Albanien, Kosovo und Montenegro - als "sichere Herkunftsstaaten" einzustufen, um Asylbewerber von dort schneller in ihre Heimat zurückschicken zu können.