Die neuen Gebührenbriefe sowie Rechnungen der vergangenen Monate dafür werden seit Herbst wieder versandt. Für die korrekte Berechnung und Unterstützung bei Zahlung oder Übernahme der Gebühren durch Jobcenter oder Sozialamt stehen die Berater/-innen für Asyl und Migration von Montag bis Freitag während der offenen Sprechstunden oder vorzugsweise bei persönlichen Terminen bereit. In den Fragen des Ministeriums als auch im Newsletter der Kanzlei Haubner & Schank finden Sie detaillierte Informationen dazu.
Bei anerkannten (ehemaligen) Bewohner/-innen bitte noch im Monat des Zugangs des Bescheides einen Antrag beim Jobcenter stellen (formloser Antrag mittels Eingangsbestätigung/Einschreiben reicht)!
Christine T
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