Neuer Newsletter zum Thema Neue Leistungskürzungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ab September 2019
Bitte erklären Sie den Geflüchteten, dass sie keine Nachteile in ihren Asylverfahren bzw. Asylgerichtsverfahren zu befürchten haben, wenn sie sich gegen offensichtlich verfassungswidrige Leistungskürzungen wehren. Die sozialrechtlichen Verfahren werden unabhängig von den asylrechtlichen Verfahren und bei anderen Gerichten geführt.
Wir übernehmen Mandate aus allen Regierungsbezirken in ganz Bayern.
Bitte senden Sie alle Nachfragen und Unterlagen ausschließlich an