1- Integrationskurse während des Asylverfahrens nur mehr für Syrien und Eritrea ("gute Bleibeperspektive") - nicht mehr für Iran, Irak und Somalia
2. Zugang für Personen im Asylverfahren:- Personen mit guter Bleibeperspektive mit mind. 3 Monat Aufenthaltund Einstufung als "arbeitsmarktnah" (bei AfA als arbeitssuchend, arbeitslos gemeldet, Einstiegsqualifizierung, Berufsvorbereitung, Ausbildungsvorbereitung) -- Zugang für Personen in der Duldung: WIE BISHER §60a Abs 2 S 3 Sprachniveau B1 NEU 6 Monate in der Duldung und "arbeitsmarktnah" auch unter B1 Sprachniveau
Eine Zusammenfassung finden Sie im Anhang!
Christine T
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