Die Zahl der Kirchenasyle, die hauptsächlich in Dublin-Verfahren erfolgen, ist drastisch gesunken. Dies wird auf eine Verschärfung der behördlichen Vorgehensweise zurückgeführt, welche allerdings von der überwiegenden Rechtsprechung als unzulässig angesehen wird.
Die Zahl der Fälle, in denen Kirchengemeinden Asylsuchenden Schutz gewähren, ist seit einer Verschärfung der Verfahrensregeln ab August 2018 deutlich gesunken. So wurden von Anfang August bis Jahresende 2018 nur noch 341 Fälle gemeldet. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 716 Fälle. Dies geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums (BMI) auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor (siehe Antwort vom 20.2.2019 auf schriftliche Frage). Bei einem Großteil der Kirchenasyle handelt es sich um sogenannte Dublin-Fälle, also Fälle, in denen das BAMF festgestellt hat, dass ein anderer europäischer Staat für das Asylverfahren zuständig ist.