Das Auswärtige Amt hat eine Internetseite mit Informationen zur Familienzusammenführung von syrischen Flüchtlingen veröffentlicht. Die Seite ist mehrsprachig aufgebaut und enthält auch Formulare, die online ausgefüllt werden können.
Die Internetseite stellt unter anderem das Formular für "fristwahrende Anzeigen" nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes zur Verfügung. Wichtig ist dieses Formular für Personen, die Asyl oder Flüchtlingsschutz erhalten haben. Diese können ihre Familien unter erleichterten Bedingungen nachziehen lassen, wenn sie innerhalb von drei Monaten nach der Anerkennung des Flüchtlingsstatus den entsprechenden Antrag stellen.
Erläutert wird auf der Seite darüber hinaus, wie Termine für Visumsanträge in den deutschen Botschaften im Libanon und in der Türkei vereinbart werden können.
Die Informationen stehen auf der Seite des Auswärtigen Amtes in deutscher, englischer und arabischer Sprache zur Verfügung.