Die Diakonie Deutschland hat Praxistipps für die Familienzusammenführung im Rahmen des "Dublin-Verfahrens" herausgegeben.
Die Dublin-III-Verordnung, die die Zuständigkeit der europäischen Staaten für die Durchführung von Asylverfahren regelt, enthält den Grundsatz, dass die Asylanträge der Angehörigen einer sogenannten "Kernfamilie" grundsätzlich nicht in verschiedenen Staaten geprüft werden sollten. Daher können Eheleute sowie Kinder einer Familie, die zu verschiedenen Zeitpunkten nach Europa eingereist sind und sich in unterschiedlichen Staaten befinden, beantragen, für das Asylverfahren zusammengeführt zu werden.
Aber die Bundesregierung konnte das bis dato außer Kraft setzen? Oder habe ich das jetzt mit was anderem verwechselt? Die wollen doch ab August es nur 1000 Leuten in Monat ermöglichen. Welche Prozesse laufen da im Hintergrund, wie kann man darauf Einfluss nehmen.