Die Organisation Terre des Femmes – Menschenrechte für die Frau hat Informationen zum "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen" zusammengestellt, das im Sommer 2017 in Kraft trat. Das Gesetz regelt u.a. die Voraussetzungen, unter denen im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen in Deutschland aufgehoben werden können.
Die Neuerungen des Gesetzes, das am 22. Juli 2017 in Kraft trat, sind laut Terre des Femmes in der Öffentlichkeit nicht bekannt oder es fehlt an Erfahrungen mit der Umsetzung. Daher hat die Organisation nun eine Kurzübersicht sowie eine Informationsschrift zu den Änderungen veröffentlicht. Die Informationsschrift enthält neben einer Darstellung der Gesetzesänderungen auch Hintergrundinformationen sowie einen 10-Punkte-Plan für Hilfe und Unterstützung bei (drohender) Früh- oder Zwangsverheiratung.