Ab 08.01.2018 werden wir in begrenztem Umfang bestimmte neue Mandate annehmen, aber nur aus Niederbayern und den Landkreisen Mühldorf und Altötting und grds. nicht, wenn die Leute bereits in anderen Kanzleien vertreten werden!
Ausnahme: Gebühren und Erstattungsbescheide aus ganz Bayern