GEZ – rückwirkende Befreiuung ab 01.01.2017 (bis zu 3 Jahre im nachhinein)Durch die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages wird ab 01.01.17 ein rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag für bis zu drei Jahre möglich sein. Ausführlichere Informationen finden Sie über den nachfolgenden link: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/ab-2017-rueckwirkende-befreiung-von-der-rundfunkbeitragspflicht-moeglich/https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/infomaterialien/informationen_in_weiteren_sprachen/index_ger.html