Der Nachzug von Familienangehörigen zu in Deutschland lebenden Flüchtlingen spielt in der Beratungspraxis eine erhebliche Rolle. Dieses Informationsportal behandelt die Möglichkeiten des Familiennachzugs zu folgenden Personen:
Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, und deren Verfahren noch läuft;
schutzberechtigte Personen (also Personen, die Asyl, Flüchtlingsschutz, den sogenannten subsidiären Schutz oder einen anderen Schutzstatus erhalten haben).
Unterschieden wird dabei danach, ob sich die nachzugswilligen Angehörigen innerhalb oder außerhalb Europas befinden.