Damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann, müssen die entsprechenden Auszahlungstage eingehalten werden. Sollten einzelne Asylsuchende und Flüchtlinge an „ihrem Auszahlungstag“ begründet verhindert sein (z.B. BAMF-Termin), haben Sie dies bis spätestens zum Vortag dem Kümmerer vor Ort oder dem Landratsamt unter appointment@lra-dah.bayern.de oder unter 08131/74-420 mitzuteilen. Die Betroffenen erhalten dann nach den festgelegten Auszahlungstagen einen gesonderten Termin. Sollte jemand unbegründet an dem für seine Unterkunft festgesetzten Termin nicht erscheinen oder sich beispielsweise einen Tag später im Landratsamt einfinden, wird er an diesem Tag unerledigter Dinge unser Haus wieder verlassen müssen. Um dies zu vermeiden, möchte ich Sie darum bitten, Ihre Schützlinge darauf nachdrücklich hinzuweisen. Wie auch im November sind die Barauszahlungen nur für diejenigen Asylsuchenden und Flüchtlinge gedacht, die noch über kein Konto verfügen! Eine Auszahlung bzw. Überweisung der Leistungen kann nur erfolgen, wenn uns eine gültige Aufenthaltsgestattung sowie die Kontoverbindung vorliegt.
MarieSchneider
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