Mit dem Anfang August 2016 in Kraft getretenen Integrationsgesetz wurde eine Regelung geschaffen, die Wohnsitzverpflichtungen für anerkannte Flüchtlinge und andere Personen mit Schutzstatus vorsieht. Diese Gruppen dürfen für einen vorübergehenden Zeitraum ihren Wohnort also in der Regel nicht mehr frei wählen. Zu der Neuregelung hat der Paritätische Gesamtverband eine Arbeitshilfe vorgelegt.