Anpassung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
Die Leistungen werden an die Werte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 angepasst, auf deren Grundlage die Leistungssätze ermittelt werden.
Die Bedarfe für Strom und Wohnungsinstandhaltung werden in Zukunft aus dem Leistungssatz ausgegliedert. Sie werden - wie bereits Hausrat - gesondert als Sachleistung erbracht.
Die Bedarfsstufen im AsylbLG werden in Anlehnung an die Vorgaben im RBEG-Entwurf für das SGB XII neu geregelt. Dabei wird eine neue Bedarfsstufe für erwachsene Leistungsberechtigte in Sammelunterkünften festgelegt, weil für diese eine besondere Bedarfslage besteht.
Für Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit gibt es einen Freibetrag, der nicht auf die Leistungen nach dem AsylbLG angerechnet wird. Dieser entspricht dem im SGB XII. Damit steigt die Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern.