Die folgende Mail zum Thema wurde im Newsletter verteilt:
Von: Petra Haubner [mailto:petra.haubner@haubner-schank.de] Gesendet: Dienstag, 30. August 2016 20:22 An: Verborgene_Empfaenger: Betreff: Kürzungen AsylbLG-Leistungen wegen W-LAN in der Aufnahmeeinrichtung
Liebe alle,
aufgrund einer Weisung der Bayerischen Staatsregierung wird Asylantragsteller*innen in Aufnahmeeinrichtungen, die über WLAN verfügen, der komplette Kommunikationsbedarf weggekürzt. In bezug auf die Kürzungen in der Aufnahmeeinrichtung in Deggendorf hat das zuständige Sozialgericht Landshut nun das Ausländeramt im Wege der einstweiligen Anordnung zur Leistungsgewährung verpflichtet.
Im Anhang übersenden wir eine Entscheidung des SG Landshut und Anmerkungen Rechtsanwalt Schank dazu zur Kenntnisnahme.
Die eingelegten Widersprüche hat die Regierung bereits zurückgewiesen, so daß wir nun auch etliche Klagen eingereicht haben.
Wir bitten um Unterrichtung der Kolleginnen und Kollegen bayern- und bundesweit. Falls diese Kürzungen noch woanders Praxis sind: Rechtsanwalt Schank steht für Fragen gerne zur Verfügung unter klaus.schank@haubner-schank.de