Seit einiger Zeit werden die in den Gemeinden untergebrachten, aber noch nicht registrierten Asylsuchenden durch die örtliche Ausländerbehörde gesammelt zur Registrierung und Asylantragstellung beim BAMF eingeladen.
Die Termine werden kurzfristig vergeben, sodass sich die Geflüchteten innerhalb weniger Tage auf ihre Anhörung vorbereiten müssen. Da alle in der betreffenden Gemeinde lebenden Geflüchteten auf einmal angeschrieben werden, können die Beratungsstellen vor Ort die Vorbereitung auf das Asylverfahren der teilweise mehreren Hundert Betroffenen in so kurzer Zeit nicht leisten.