Seit dem 01.08.2016 ist Somalia auf der Liste der Herkunftsländer mit "guter Bleibeperspektive". Zuvor umfasste die Liste nur die die Länder Eritrea, Irak, Iran und Syrien. Das heißt, dass nun ab dem 01.08.2016 – neben den bereits bekannten Ländern – auch Personen aus Somalia schon im laufenden Asylverfahren einen Integrationskurs gefördert durch das Bundesamt besuchen können. Neben dem
Zugang zu den Integrationskursen gilt dies für berufsbezogene Deutschsprachförderung nach §45a Aufenthaltsgesetz und folgende Integrationsmaßnahmen: - frühzeitiger Zugang zum Arbeitsmarkt (§ 131 SGB III) - Berufsausbildungsbeihilfe (§§ 56 ff. i.V.m. § 132 SGB III) - ausbildungsbegleitende Hilfen (§ 75 i.V.m. § 132 SGB III), assistierte Ausbildung (§ 130 i.V.m. § 132 SGB III), berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (§ 51 i.V.m. § 132 SGB III).