Hallo zusammen....ich habe da mal ein paar Fragen und hoffe ein paar hilfreiche Antworten zu bekommen.Meine Arbeitskollege, kam Ende 2018,aus Kamerun nach Deutschland erhielt eine Aufenthaltsgestattung und fing 2019 an bei uns zu arbeiten.Im Juni 2021 entzog man ihm seine Arbeitserlaubnis(für 7 Monate) und er bekam eine Duldung,weil er keinen Reisepass hatte und diesen erst beschaffen musste..Sein Asylantrag wurde zweimal abgelehnt und es läuft dagegen eine Klage.Nun hat er eine Frau geschwängert,die seit 3 Jahren in Deutschland lebt(auch aus Kamerun),befristeter Aufenthalt und eine uneheliche 2jährige Tochter hat,mit einem deutschen Pass.Die Mutter lebt getrennt vom Vater des ersten Kindes. Er ist mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet und leben nicht zusammen.Meine Frage....erhält das Kind von meinem Kollegen auch automatisch einen deutschen Pass,weil die Halbschwester einen deutschen Pass besitzt?Oder automatisch einen Aufenthalt?Mein Kollege möchte jetzt schon eine Vaterschaftsanerkennung machen,aber ich habe gelesen,das macht nur Sinn,wenn er auch schon im Besitz eines Aufenthaltes wäre.Könnte es auch beim Jugendamt Probleme geben,weil er im Besitz einer Duldung ist?Habe so etwas schon gelesen!Und ist es sicher,das er nach der Geburt seines Kindes auch gleich einen Aufenthalt erhält?Ich bin mir da leider nicht so sich.Würde mich über Antworten sehr freuen.Vielen Dank